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Gute Erfolgsaussichten für Klagen auf Dezemberhilfen

Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Klagen betroffener Handelsunternehmen wegen einer Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen der Bundesregierung gute Erfolgsaussichten haben. Der Einzelhandel ging bei den von der Politik vorgesehenen Umsatzentschädigungen Ende des vergangenen Jahres bisher leer aus. Vor allem die Gastronomie erhielt dagegen bis zu 75% des ausgefallenen Umsatzes ersetzt. Der HDE kündigt an, seinen Mitgliedsunternehmen über die Landesverbände vor Ort bei entsprechenden Klagen mit juristischer Beratung zur Seite zu stehen.

Das Gutachten der Kanzlei Noerr macht deutlich, dass in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Hilfsprogramme für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes zu erkennen ist. Denn der Einzelhandel erhält für seine seit Mitte Dezember geschlossenen Geschäfte keinerlei Umsatzausgleich, sondern wird auf die Überbrückungshilfe III und die dort geregelte Teil-Erstattung der Fixkosten verwiesen.

Diese ist aber viel geringer als die Dezemberhilfe, nach welcher die Gastronomie für November und Dezember einen Umsatzausgleich von bis zu 75% erhält. Da die Gastronomie über zwei Monate in den Genuss der November- bzw. Dezemberhilfe gekommen ist, hat der Einzelhandel nach dem Gutachten ebenfalls einen Anspruch auf entsprechende Wirtschaftshilfe für die gleiche Dauer ab Beginn der Geschäftsschließungen am 16.12.2020.