Einzelhändler im Shutdown

Zahlreiche Unternehmen klagen auf Wiederöffnung

Bild: Fotolia

HIR DÜSSELDORF.Eine ganze Reihe von bayerischen Einzelhändlern geht gemeinsam mit dem Bayerischen Handelsverband (HBE) und verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien rechtlich per Eilantrag gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen vor.

Damit will der Handelsverband die Corona-Verordnung gerichtlich überprüfen lassen und hatte auch seine Mitglieder dazu aufgerufen vor den Gerichten zu klagen. „Die Resonanz auf den Aufruf war enorm: Bislang haben sich knapp 200 Betriebe gemeldet, die rechtlich gegen die Corona-Maßnahmen vorgehen wollen“, sagt HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff, der sich für den Zuspruch bedankt. Mittlerweile sind bereits erste Eilanträge von HBE-Mitgliedsunternehmen unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt worden. Dabei werden sie vom HBE finanziell unterstützt.

Die Kaufhaus-Kette Breuninger ist mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, mit der sie eine Öffnung ihrer Geschäfte durchzusetzen wollte, vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gescheitert. Zur Ablehnung des Eilantrags der Antragstellerin führte der 1. Senat des VGH unter anderem aus, die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes für Betriebsschließungen seien gegenwärtig voraussichtlich erfüllt. Die 7-Tages-Inzidenz liege bundesweit über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner. In einer solchen Konstellation seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“ (§ 28a Abs. 3 Satz 9 IfSG). Breuninger klagt in sechs Bundesländern und will notfalls auch durch weitere Instanzen gehen.