Kreditvergabe und Nachhaltigkeit

Regulatorik belastet den Mittelstand

Quelle: Genoverband

rv DÜSSELDORF. Mit den steigenden Lebenshaltungskosten, den zahlreichen Krisen und der Wirtschaftsschwäche in Deutschland ist das Thema Nachhaltigkeit etwas in den Hintergrund gerückt. Zudem wirkt sich die wachsende Nachhaltigkeitsregulierung negativ aus – beispielsweise auf die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen. Das dürfte die Wirtschaft hierzulande weiter belasten.

Zwar haben die 264 Volks- und Raiffeisenbanken, die im Genoverband organisiert sind, ihre Finanzierungen für mittelständische Unternehmen nach vorläufigen Zahlen im vergangenen Jahr um knapp 4% auf 198,2 Mrd. Euro ausgeweitet, trotz stagnierender Konjunktur, wie die repräsentative Online-Umfrage des Genoverbands e.V. unter Bankvorständen im dritten Quartal 2025 ergab. Doch erweist sich nach Beobachtung des Verbands die schnell wachsende Nachhaltigkeitsregulierung vermehrt als Hemmnis bei der Kreditvergabe. Hintergrund für diese wachsende Sorge ist die 2026 anstehende Novellierung des Kreditwesengesetzes (KWG) zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-Risiken im Risikomanagement, für die die Kreditinstitutehierzulande die Nachhaltigkeitsdaten ihrer Firmenkunden benötigen. In der Umfrage hatten die Bankvorstände aber ihre Skepsis darüber geäußert, dass die Firmenkunden über diese geforderten Nachhaltigkeitsdaten verfügen.

Wie Michael Hoeck, Vorstandsvorsitzender des Genoverbandes, erläutert, müssen die Kreditinstitute schon jetzt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen, sodass Unternehmen, die solche Daten nicht erheben und keine entsprechende Berichterstattung vornehmen, womöglich schlechtere Konditionen erhalten oder gar keine Kreditzusage bekommen, obwohl sie vielleicht gar nicht so „unnachhaltig“ sind. Zwar soll auf EU-Ebene die jüngste Einigung im Omnibus-Verfahren den Bürokratieabbau bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten vorantreiben, doch steht in Deutschland das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastunggesetz (BRUBEG) kurz vor der Verabschiedung, wobei der Name hier eher in die Irre führt.

Denn trotz des Namens führt das Gesetz laut Genoverband zu neuen Vorgaben beim Management von ESG-Risiken (Umwelt-, Sozial- und Governance): „Institute müssen künftig einen Plan für Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risikoplan) erstellen, in dem sie Ziele und Verfahren für den Umgang mit ESG-Risiken festlegen.“ Das werde sich auch auf Kreditvergabestandards auswirken. Laut Hoeck wird der Aufwand der Banken steigen und die Komplexität bei der Kreditvergabe auf einem hohen Niveau verharren. Problematisch werde es für Genossenschaftsbanken, wenn das Thema auf eine hohe Anzahl komplexer Datenpunkte reduziert werde und als regulatorische Last auf den Banken liege. Der Vorstandsvorsitzende erwartet vor diesem Hintergrund für die mittelständisch geprägte Wirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich Wettbewerbsnachteile – und das, „obwohl keine höheren Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber großen Unternehmen anderer Länder bestehen“.

Gemäß der Umfrage halten die Bankenvorstände knapp die Hälfte ihrer Kunden damit überfordert, die Nachhaltigkeitsdaten zur Verfügung zu stellen. Konkret haben sie die Firmenkunden in vier Gruppen eingeteilt: die Vorreiter, die Pragmatiker, die Starter und die Überforderten, zu denen sie 46% rechnen. Diese kommen mit den Anforderungen nicht zurecht oder haben sich noch kaum damit beschäftigt. Zur Gruppe der Starter gehören demnach 28% der Kunden. Wie der Name erwarten lässt, stehen sie bei diesem Thema noch am Anfang und haben laut Verband bereits einige Anforderungen identifiziert, sie aber noch nicht gelöst. Gut jeder Fünfte (21%) wird in die Gruppe der Pragmatiker gerechnet, die auf einem guten Weg sind, die Anforderungen zu erfüllen. Aber nur 5% gelten als Vorreiter, die gut vorbereitet sind und die Nachhaltigkeitsdaten zur Verfügung stellen können.

Begrenzte Ressourcen im Mittelstand

Ein wesentlicher Grund für diese Defizite in der mittelständischen Wirtschaft sind die begrenzten Ressourcen. Denn während in Großunternehmen laut Verband ganze Teams auf nachhaltige Transformation spezialisiert sind, beschäftigen sich in den mittelständischen Unternehmen nur wenige Personen ohne spezifisches Know-how oder sogar nur die Inhaber selbst mit dieser sehr komplexen Materie. „Die Regulierung zur Nachhaltigkeit geht insofern von unrealistischen Voraussetzungen aus“, gibt der Genoverband weiter zu bedenken, „nicht nur bei der Datenverfügbarkeit“. Deshalb befürchtet er auch, dass der geforderte administrative Aufwand eine nachhaltige Transformation kaputt macht, wie sich aus den weiteren Ergebnissen der Umfrage etwa über die geplanten Investitionen herauslesen lässt.

Nach Einschätzung von jeweils 60% der befragten Vorstände investierten die Firmenkunden 2025 primär in die Digitalisierung und die Rationalisierung. Fraglos sind das die zentralen Themen der Zeit. Und auch die Investitionen in KI hat sich demnach auf 15% fast verdoppelt, während sich die Investitionen in Nachhaltigkeit gegenüber dem Vorjahr auf 21% fast halbiert hat. In diesem Kontext vertreten knapp zwei Drittel der Bankenvorstände die Ansicht, dass in den vergangenen drei Jahren vor allem die erzielbare Rendite das entscheidende Kriterium für die Investitionen war. 23% registrierten hier einen „sehr starken“ Anstieg und 40% einen „starken“ Anstieg. Keine Veränderungen konnten 32% beobachten.

Beim Thema ESG als Kriterium für die Investition konstatiert ein Drittel der Bankenvorstände dagegen einen „geringen“ (20%) oder sogar einen „starken“ (13%) Rückgang. Knapp 50% der Befragten sieht hier keine Veränderungen, während wiederum 2% hier einen „starken“ und 16% einen „geringen“ Anstieg registrierten.

Mit Blick auf das Ziel der Volks- und Raiffeisenbanken, die nachhaltige Transformation ihrer Kunden zu begleiten, sprechen sie mit ihnen darüber, wie sie sich nachhaltig gut aufstellen können. Doch kritisiert der Verband, dass der administrative Aufwand sehr hoch ist. Laut Hoeck wird das Thema damit kaputtgemacht: Deshalb fordert er für die Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen Erleichterungen und einen grundlegenden Kurswechsel in der Nachhaltigkeitsregulierung.