EU-Preisangaben-Richtlinie

HDE kritisiert Regulierungswahn

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HIR DÜSSELDORF. In unsicheren Zeiten mit ständigen Preissteigerungen halten die Menschen ihr Geld zusammen. Um trotzdem Kaufanreize zu schaffen, sind derzeit Sonderangebote im Einzelhandel sehr gefragt. Diesen Trend bestätigt auch der Blick auf das Käuferverhalten in den zurückliegenden Krisenjahren. Nun sind laut Handelsverband Deutschland (HDE) diese Preisaktionen in Gefahr.

Gründe für diese Entwicklung sind laut Handelsverband Deutschland (HDE) neue rechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene: Demnach hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor gut einem Jahr „zur Preisangaben-Richtlinie geurteilt, dass Preiswerbung faktisch nur noch zulässig ist, wenn der reduzierte Preis niedriger ist als der günstigste Preis der vergangenen 30 Tage“. Zum Hintergrund: Seit der letzten Novelle der Preisangaben-Verordnung zur Werbung mit Preisherabsetzungen müssen Einzelhändler in Deutschland auf Grund dieser europäischen Vorgaben bei Sonderangeboten einen Preis ansetzen, der unter dem Preis liegt, den sie in den 30 Tagen zuvor für die betreffende reduzierte Ware schon einmal verlangt haben.

Der EuGH hat das mit seinem Urteil bestätigt und bekräftigt, dass Preiswerbung in der Praxis somit nur noch rechtskonform möglich ist, wenn der reduzierte Preis geringer ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage. „In der Praxis kann und darf ein Händler daher dasselbe Produkt nur noch alle 30 Tage mit einem günstigen Preis bewerben“, stellt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dazu fest.

Die negativen Folgen dieses Urteils für Einzelhandel und Verbraucher belegt auch die wissenschaftliche Studie des Instituts für Handelsforschung (IFH) an der Universität Köln im Auftrag des HDE. Demnach wurden in der „Vergangenheit viele Produkte häufiger im Preis herabgesetzt und beworben“. Diese Preisaktionen haben vor allem für Haushalte mit niedrigem Einkommen eine hohe Bedeutung und sie tragen durch die finanzielle Entlastung zur Wohlstandssicherung dieser Schichten bei, wie Genth weiter aufzählt. Sonderangebote würden auch den Wettbewerb und Preisvergleiche fördern und dazu beitragen, dass den Kunden ein dauerhaft günstiges Preisniveau geboten werden kann: „Wer die Axt an die rechtliche Zulässigkeit vieler Sonderangebote legt, erweist den Handelsunternehmen und den Verbrauchern einen echten Bärendienst“, kritisiert der HDE-Hauptgeschäftsführer. Denn wegen der neuen Rechtslage verbunden mit der Rechtsprechung des EuGH erwarten die Autoren der IFH-Studie, dass Preisaktionen künftig seltener durchgeführt werden. Der HDE fordert deshalb Änderungen an der EU-Preisangaben-Richtlinie.

Mit Blick auf die Pläne der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD, Bürokratie abzubauen und überflüssige Regelungen zu streichen, appelliert Genth auch an die Koalitionspartner, ihren Worten Taten folgen zu lassen: „Der Brüsseler Regulierungswahn muss ein Ende finden.“ Die EU habe den Wettbewerb und die Verbraucherinteressen völlig aus den Augen verloren.