EU Richtlinie „Recht auf Reparatur“

Die Akteure erwarten Komplikationen

HIR DÜSSELDORF.Bis spätestens 31. Juli 2026 muss die Europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Elektroabfälle zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. In Deutschland werden etwas weniger als die Hälfte der defekten Elektrogeräte der in der EU-Richtlinie erwähnten Produktgruppen (49%) nicht repariert. Im Auftrag des Handelsverbands Technik (BVT) und des Spezialversicherers und Fachhandelspartners Wertgarantie hat das IFH Köln die EU-Richtlinie erstmals empirisch untersucht.

In diesem Kontext hat das IFH Köln im Rahmen seiner neuen 360°-Studie Verbraucher, Fachhändler und Hersteller sowie Ersatzteilwirtschaft zu der neuen EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ befragt und ihre Auswirkungen auf das Reparaturgeschehen untersucht. Dabei sehen Fachhändler und Hersteller durchaus Chancen, aber auch große Herausforderungen – wie etwa Preissteigerungen bei Reparaturen. Wie die Umfrage auch ergab, vertrauen die Kunden bei Reparaturen am meisten den Herstellern und dem Fachhandel.

Dabei macht die Studie „Das Recht auf Reparatur: Anspruch, Umsetzung und Wirkung aus Perspektive der wichtigsten Akteure“ deutlich, dass dieses Recht auf Reparatur bei den Bürgern bisher noch wenig bekannt ist. Aus der Gruppe, die schon einmal vom Recht auf Reparatur gehört haben (44%), weiß demnach gut ein Drittel (35%), worum es im Einzelnen geht. Bei den befragten Fachhändlern kennen 98% und bei den Herstellern 95% die EU-Richtlinie, im Detail informiert darüber sind im Fachhandel 55% und bei den Herstellern 95%.

Frank Schipper, Vorsitzender des Handelsverbands Technik (BVT), ist deshalb überzeugt: „Wenn das Richtlinien-Ziel erreicht werden soll, müssen die Konsumenten besser über die praktischen Möglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert werden.“ Vor diesem Hintergrund hält er eine bundesweite Informationskampagne für sinnvoll, „um das Bewusstsein für Reparaturen in Deutschland zu stärken und vorhandene Wissenslücken bei den Verbrauchern zu schließen“.

Prinzipiell empfinden Fachhändler und Hersteller die Regelung rund um das Recht auf Reparatur laut IFH als Chance, um etwa Kontaktpunkte zu den eigenen Kunden zu erhöhen oder auch um das Serviceangebot zu erweitern. Allerdings sind für einen Großteil der Befragten aus diesen Gruppen die Herausforderungen größer als die Chancen. Die in der Richtlinie geforderte Verlängerung der Gewährleistung nach der erfolgten Reparatur bewerten 70% der Fachhändler und knapp zwei Drittel der Hersteller (63%) als schwierig. Über die Hälfte der Fachhändler (56%) und knapp ein Drittel der Hersteller (32%) befürchten einen Mehraufwand durch die engere Zusammenarbeit mit den Reparaturpartnern.

Handel und Hersteller verweisen auf Fachkräftemangel

Auf die Frage, bei wem sie ihr defektes Gerät (aus einer der in der EU-Richtlinie genannten Produktgruppen) bevorzugt reparieren lassen würden, gibt knapp die Hälfte (44%) an, sich dafür bevorzugt an den Kundendienst des Herstellers zu wenden und knapp ein Viertel (24%) würde sich an den Fachhandel für Elektrogeräte wenden. Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie gehen mehr als die Hälfte der Hersteller (56%) und des Fachhandels (52%) davon aus, dass ihr eigenes Reparaturvolumen steigen wird. Fast drei Viertel der befragten Fachhändler (74%) und 40% der befragten Hersteller gaben dagegen an, ein größeres Reparaturvolumen mit den aktuell vorhandenen Ressourcen nicht oder nur teilweise bewältigen zu können.

„Die Studie zeigt deutlich, dass die wachsenden Reparaturwünsche der Kunden nur mit ausreichend qualifiziertem Personal erfüllt werden können“, merkt Frank Schipper vor diesem Hintergrund an: „Handel und Industrie sind sich einig, dass der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur ist.“ Vor diesem Hintergrund sieht der Verband auch Handlungsbedarf bei der Politik, die notwendige Aus- und Weiterbildung von Fachkräften wirkungsvoll zu fördern. Das sieht Konrad Lehmann, Vorstand bei Wertgarantie, ähnlich, wenn er anmerkt, dass die Zahl der Reparaturen für Fachhändler bereits heute kaum zu schaffen sei und ohne qualifiziertes Personal werde das steigende Reparaturvolumen nicht zu bewältigen sein.

Hier sieht auch er die Politik jetzt gefordert, damit Unternehmen, vor allem aus dem Fachhandel, die zweifellos bestehenden Chancen, die das Recht aus Reparatur bietet, nutzen können. Dafür seien „einerseits Ausbildungs- und Schulungsinitiativen notwendig und andererseits klare und einheitliche Rahmenbedingungen“. Dagegen würden aus seiner Sicht unterschiedliche Vorgaben auf Länderebene oder ein regulatorischer Flickenteppich nur für unnötigen Aufwand und Verunsicherung sorgen.

Nachteil durch den föderalen Flickenteppich

In Folge der Umsetzung der Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ gehen 68% der Fachhandelsunternehmen und 63% der Hersteller davon aus, dass die Kosten für eine Reparatur steigen werden. Hersteller und Fachhändler geben dafür ähnliche, zum Teil aber auch unterschiedlich gewichtete Gründe an. So befürchtet das Gros der Fachhändler (68%) höhere Preise für Ersatzteile durch die Hersteller, einen zusätzlichen Personalaufwand für Serviceleistungen (58%) und zusätzliche Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (52%). Die Mehrheit der befragten Hersteller sehen Kostensteigerungen durch zusätzlichen Personalaufwand für Serviceleistungen, zusätzliche Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (83%) und das Vorhalten von Ersatzteilen (75%).

Die Ergebnisse der Studie deuten laut Ralf Deckers, Bereichsleiter Strategic Insights & Analytics und Mitglied der Geschäftsleitung des IFH Köln darauf hin, dass die Richtlinie potenziell zu erhöhten Reparaturpreisen führen wird und damit die mit ihr verbundenen Nachhaltigkeitsbemühungen wie die Reduzierung von Elektromüll konterkariert werde. „Hier könnte es sinnvoll sein, auf nationaler Ebene Maßnahmen zu prüfen und zu erarbeiten, um mögliche Teuerungen abzumildern und die Reparaturbereitschaft weiterhin zu fördern“, rät der Experte.