Bundeskartellamt

Bedenken gegen Übernahme von 202 Tegut-Märkten durch Edeka

Foto: Bundeskartellamt

rv DÜSSELDORF. Gegen die angemeldete Übernahme von 202 Tegut-Märkten durch den Edeka-Verbund hat das Bundeskartellamt in seiner vorläufigen Bewertung erhebliche wettbewerbliche Bedenken geäußert und die Beteiligten darüber informiert. Die bislang in diesem Kontext vom Lebensmittelhändler Edeka angebotenen Zugeständnisse reichen der Wettbewerbsbehörde noch nicht aus, um ihre Bedenken vollständig auszuräumen.

Die beteiligten Unternehmen und die Beigeladenen erhalten nach Mitteilung des Bundeskartellamts (Foto) nun die Gelegenheit, Stellung zu beziehen, bevor die Behörde ihre abschließende Entscheidung über die Übernahme fällt. Im Detail geht es um den geplanten Verkauf von 202 Tegut-Supermärkten, 41 automatisierte Teo-Standorte (Smart Stores mit 24/7-Betrieb), der Herzberger Bäckerei sowie eines Logistikzentrums durch die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich an den deutschen Edeka-Verbund.

„Mit der Abmahnung legen wir den Verfahrensbeteiligten unsere vorläufige wettbewerbliche Bewertung offen“, erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, das Prozedere: Eine abschließende Entscheidung sei damit noch nicht getroffen, da die Aufgabe der Wettbewerbsbehörde in dem angemeldeten Zusammenschluss darin bestehe, den Fall ausschließlich „nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen“. Für die Berücksichtigung von weiteren Sachverhalten, die im öffentlichen Interesse liegen, wie etwa die mit der Übernahme verbundenen Beschäftigungseffekte, sieht das Gesetz demnach gesonderte Verfahren vor.

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wurde die geplant Übernahme am 23. März 2026 angemeldet, so dass die Wettbewerbsbehörde am 21. April dieses Jahres das Hauptprüfverfahren eingeleitet hatte. Nachdem der Edeka-Verbund, Deutschlands größter Lebensmitteleinzelhändler vor der Kölner Rewe Group, am 20. Juli des Jahres erstmals auch ein Zusagenangebot vorgelegt hatte, verlängerte sich die gesetzliche Prüffrist nach Angaben des Kartellamts gemäß § 40 Abs. 2 Satz 7 GWB bis zum 23. September dieses Jahres.

Im Einzelnen ergibt die vorläufige Bewertung der Behörde, dass der Zusammenschluss der Tegut-Märkte mit den Lebensmittelmärkten des Edeka-Verbunds auf einer ganzen Reihe von regionalen Absatzmärkten „erhebliche Wettbewerbsprobleme aufwerfen würde“. So liegen die Probleme in diesem Fall weniger in den Beschaffungsmärkten als vielmehr in den Absatzmärkten, wie es in der Begründung heißt.

Denn die intensive kartellrechtliche Untersuchung der Auswirkungen auf die Beschaffungsmärkte respektive auf die Hersteller ergab laut Behörde, dass der Edeka-Verbund hier bereits vor der Übernahme von Tegut eine sehr starke Stellung mit einem Beschaffungsanteil von regelmäßig um die 30% hatte. Das gilt vor allem bei Herstellermarken. Deshalb würde nach der vorläufigen Bewertung der Wettbewerbshüter die Übernahme von Tegut auf den Beschaffungsmärkten nicht zu einer großen Behinderung des Wettbewerbs führen.

Nach den Ermittlungen verfügt Edeka hier bereits heute über eine starke Stellung, der Zuwachs durch den Erwerb von Tegut würde deutlich weniger als 0,5% des gesamten Beschaffungsvolumens im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ausmachen und das eigene Beschaffungsvolumen von Edeka nur geringfügig erhöhen.

Vier große Spieler prägen den Lebensmittelhandel

Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland wird nach den Worten von Kartellamtspräsident Mundt bereits von den vier großen Handelskonzernen – Edeka, Rewe, der Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) sowie den Discountern Aldi Süd und Aldi Nord, auf die zusammen über 90% der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel entfallen, geprägt. „Allein diese hohe Konzentration reicht kartellrechtlich aber nicht aus, um einen Zusammenschluss zu untersagen“, so seine Begründung: Auch lasse sich daraus allein noch nicht ableiten, dass die großen Unternehmen den deutschen Lebensmitteleinzelhandel kollektiv beherrschen. Trotz der großen Transparenz auf dem Markt und einer intensiven Beobachtung des Wettbewerbs konnte die Behörde laut Andreas Mundt keine Anhaltspunkte dafür finden, dass zwischen den großen deutschen Lebensmittelhändlern kein wirksamer Wettbewerb besteht.

Tatsächlich gilt der deutsche Lebensmitteleinzelhandelsmarkt mit seiner oligopolistischen Struktur als einer der wettbewerbsintensivsten der Welt. Das erklärt auch, dass es hierzulande keine großen ausländischen Lebensmittelhändler gibt. Der US-Händler Wal-Mart hat sich nach verlustreichen Jahren zurückgezogen – genauso wie die französische Lebensmittelkette Promodès, die später vom größten französischen Lebensmittelhändler Carrefour übernommen wurde.

Anders fällt die Beurteilung bei den Auswirkungen der Tegut-Übernahme auf die regionalen Absatzmärkte und den Wettbewerb der Lebensmittelhändler um die Kundinnen und Kunden vor Ort aus. So haben die Untersuchungen die Bedenken verstärkt, dass sich in 37 regionalen Markträumen die Wahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden unter den Lebensmittelmärkten verschiedener Einzelhändler durch die Übernahme erheblich verschlechtern könnten. Sprich: Zu Edeka gäbe es dann keine nennenswerte Konkurrenz mehr. Das gelte vor allem in Nord- und Osthessen, in Thüringen, in Nordbayern und in Baden-Württemberg

Im Hauptprüfverfahren können die Unternehmen nun Zusagen anbieten, um die bestehenden wettbewerblichen Bedenken auszuräumen – etwa indem einzelne Standorte vom Erwerb ausgenommen oder an unabhängige Wettbewerber verkauft werden. Das von Edeka bereits eingereichte erste Zusagenangebot konnte die wettbewerblichen Bedenken nach vorläufiger Einschätzung noch nicht vollständig ausräumen. „Das Bundeskartellamt wird nun die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten sowie den weiteren Fortgang der Zusagenverhandlungen berücksichtigen und auf dieser Grundlage über den angemeldeten Zusammenschluss abschließend entscheiden“, teilen die Wettbewerbshüter mit.