HIR DÜSSELDORF. Im Verfahrenskomplex Signa hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien das nächste Kapitel aufgeschlagen. Nachdem der Signa-Gründer René Benko am 23. Januar 2025 verhaftet worden war und die Soko Signa des Bundeskriminalamts im Rahmen von Hausdurchsuchungen Unterlagen sichergestellt und Vermögenswerte beschlagnahmt hat, wurde am 15. Juli 2025 beim Landesgericht Innsbruck Anklage gegen René Benko erhoben.
Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien aus dem Verfahrensstrang Insolvenz René Benko lautet auf betrügerische Krida (zu deutsch: Konkursvergehen). Dabei wirft die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft René Benko vor, „im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseitegeschafft haben soll“. Das betrifft eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von etwa 360 000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft „wirtschaftlich und sachlich“ nicht vertretbar war sowie eine Schenkung über 300 000 Euro an Angehörige.
Beides sei bereits unter dem Eindruck wachsender Zahlungsschwierigkeiten und der absehbaren Eröffnung eines Konkursverfahrens geschehen, so der Vorwurf. Damit beläuft sich der Schadensbetrag in diesem Verfahren auf etwa 660 000 Euro. Der Strafrahmen bei solchen Vergehen liegt laut WKStA bei ein bis zehn Jahren. Dies ist die erste Anklage im Rahmen des umfassenden Verfahrenskomplexes Signa.
Der Verfahrenskomplex Signa umfasst nach Angabe der Wiener Behörde mehrere Verfahrensstränge, bei denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seit Ende 2023 mit einem Team aus mehreren Staatsanwälten und Staatsanwältinnen sowie Wirtschaftsfachleuten zusammenarbeitet. Seither wurden demnach zahlreiche Hausdurchsuchungen, eine Vielzahl an Sicherstellungen sowie eine Festnahme durchgeführt. „Ausgewertet werden mehrere Terabyte an sichergestellten Daten, sowie unzählige physische Unterlagen“, teilt die WKStA dazu mit: „Der gesamte Ermittlungsakt umfasst derzeit rund 1 500 Ordnungsnummern.“
Bereits am 24. Juni hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im „Verfahrenskomplex Signa“ laufende Ermittlungen zu weiteren Sachverhalten wie Untreue, Käuferbetrug und Gläubigerbegünstigung bekannt gegeben. Bei der „Gläubigerbegünstigung“ der familieneigenen INGBE Stiftung sollen Verantwortliche der SIGNA Prime Selection AG ein Darlehen samt Zinsen in Höhe von rund 15 Mio. Euro an die INGBE Stiftung zurückbezahlt haben, obwohl die SIGNA Prime Selection AG zu diesem Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig war. Dadurch soll die Familienstiftung gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt worden sein. Nach Einschätzung der WKStA soll René Benko die Verantwortlichen der SIGNA Prime Selection zu dieser Tat bestimmt haben.
Im Fall der Untreue bei der Nutzung des Chalet N geht es nach Angabe der Behörde darum, dass die Eigentümergesellschaft des fraglichen Chalets Räume der Immobilie in Lech am Arlberg zu günstig – nämlich zu Selbstkosten – an René Benko und Unternehmen der Signa Gruppe vermietet haben soll. Der bei der Eigentümergesellschaft eingetretene Schaden soll bei über 1,5 Mio. Euro liegen. Deshalb werde gegen Verantwortliche der Eigentümergesellschaft und René Benko als „faktischen Machthaber“ wegen Untreue ermittelt.
Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen
Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere laufende Ermittlungsverfahren, bei denen es einerseits um Käuferbetrug im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eigentumswohnungen in Wien geht. Zum andern geht es um Untreue durch die unvertretbare Vergabe eines Darlehens zu Lasten der Signa Holding.
Bereits bestätigt wurden von Seiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungen zu weiteren Sachverhalten. Im Fall Insolvenz René Benko – Verdacht der betrügerischen Krida (Konkursvergehen) soll der Signa-Gründer u.a. faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer verheimlicht haben. Er soll zum Nachteil anderer Gläubiger Vermögenswerte wie Bargeld und Gegenstände wie teure Uhren und wertvolle Manschettenknöpfe, hochpreisige Schusswaffen, Einrichtungsgegenstände, einen Luxussportwagen und weitere Wert- und Gebrauchsgegenstände verborgen bzw. sein Eigentum daran verheimlicht haben. Dadurch soll er die Befriedigung von Gläubigern im Volumen von über 10 Mio. Euro verhindert bzw. geschmälert haben.
Zudem steht Benko im Verdacht, den Haftungsfonds für die Gläubiger durch Schenkungen und sachlich nicht gerechtfertigte Mietvorauszahlungen und Anzahlungen sowie das Verschweigen eigener Forderungen geschmälert zu haben.
Beim Vorwurf der Kapitalerhöhung durch Geldkarussell soll René Benko laut Ermittlungsbehörden Gesellschafter der Signa Holding GmbH zu weiteren Investments im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft verleitet haben. Dies habe er unter dem Vorwand gemacht, dass er durch die Familie Benko Privatstiftung ebenfalls Geld zuschießen wolle. Dabei soll er die Investments der getäuschten Gesellschafter zum Teil durch Überweisungen über mehrere Unternehmen hinweg schließlich als seinen eigenen Beitrag zur Kapitalerhöhung ausgegeben haben.
Im Fall Investmentbetrug beim Projekt Bahnhofsplatz München wird dem Signa-Gründer und einem weiteren Beschuldigten vorgeworfen, den Verantwortlichen eines ausländischen Staatsfonds veranlasst zu haben, mittels Anleihen in das Immobilien-Projekt Bahnhofsplatz München zu investieren. Tatsächlich soll der Anleiheerlös aber nicht vollständig in das vereinbarte Projekt investiert worden sein, sondern ein Großteil des Geldes soll zweckwidrig verwendet worden sein.
Beim Verdacht des schweren Betrugs bei der Verlängerung eines Bankkredits geht es darum, dass die Kreditgeber u.a. über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Signa-Gruppe und ihrer Zahlungswilligkeit bei der Verlängerung eines Kredits getäuscht worden seien. Ermittelt wird hier gegen René Benko und eine weitere Person. Und beim Verdacht des schweren Betrugs bei der Kapitalbeschaffung gegen Geschäftsführer einer Signa Projektgesellschaft sollen laut Ermittlungsbehörde Investments von Kapitalgebern nicht in die versprochenen Projekte investiert worden seien. Insgesamt umfasst die Liste der WKStA neben den zehn erwähnten Fällen noch zwei weitere – also insgesamt zwölf Fälle.



